Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neuberger Elektrotechnik GmbH – Meisenweg 6 · 49632 Essen (Oldenburg)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Neuberger Elektrotechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über elektrotechnische Leistungen, Installationsarbeiten, Planungsleistungen sowie damit verbundene Lieferungen.

1.2 Die AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.

2.3 Kostenvoranschläge sind keine Festpreisangebote, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Über Mehraufwendungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

2.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Die Arbeiten werden fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden VDE-Vorschriften sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt.

3.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder Vertrag aufgeführt sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen zu beauftragen, sofern der Auftraggeber hierüber informiert wird.

3.4 Behördliche Genehmigungen werden im Auftrag des Auftraggebers eingeholt. Die anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Die Arbeitsstätte muss zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sein. Wartezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.

4.3 Der Auftraggeber ist für die Kennzeichnung vorhandener Leitungen, Rohre und Einbauten verantwortlich. Für Schäden an nicht gekennzeichneten Installationen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 5 Ausführungsfristen und Termine

5.1 Ausführungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Materialengpässe oder anderer unvorhersehbarer Umstände berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.

5.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 6 Vergütung und Preise

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder den geltenden Stundensätzen des Auftragnehmers, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Materialkosten, Entsorgungskosten) werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

6.3 Bei Aufträgen mit einem Nettowert über 1.000 EUR kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes verlangt werden.

6.4 Steigen die Materialkosten nach Vertragsschluss um mehr als 5 %, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.

§ 7 Zahlung und Fälligkeit

7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

7.2 Im Verzugsfall werden Verzugszinsen berechnet: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern.

7.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 8 Abnahme

8.1 Die Abnahme der Leistung hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung zu erfolgen.

8.2 Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt oder die Abnahme ohne Angabe von Mängeln verweigert.

8.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Mängelhaftung und Gewährleistung

9.1 Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung.

9.3 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung (bis zu 2 Versuche). Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

9.4 Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßen Eingriffen oder Veränderungen durch Dritte sowie bei normalem Verschleiß.

§ 10 Haftungsbeschränkung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen durch Dritte ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

§ 12 Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

12.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.neuberger-etechnik.de/datenschutz

§ 13 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

13.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

13.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

13.3 Der Widerruf ist zu richten an: Neuberger Elektrotechnik GmbH, Meisenweg 6, 49632 Essen (Oldenburg), E-Mail: info@neuberger-etechnik.de

13.4 Hat der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, schuldet der Verbraucher einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechte von Verbrauchern nach den zwingenden Vorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.4 Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: Mai 2026 · Neuberger Elektrotechnik GmbH · Meisenweg 6 · 49632 Essen (Oldenburg) · Geschäftsführer: Wladislaw Neuberger